Einreisebestimungen
Für eine Reise nach Nepal ist ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Nepals (Botschaften und Konsulate) bei Vorlage eines noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepasses ausgestellt wird (Kinderausweise für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind).
Die weitaus einfachste Möglichkeit, die wir auch uneingeschränkt empfehlen, ist die Ausstellung des Visums bei der Einreise auf dem Flughafen in Kathmandu.
Eine vorherige Beantragung des Visums empfiehlt sich nur für Reisende, die auf dem Landweg nach Nepal einreisen wollen. Es gibt unterschiedliche Visa für eine Aufenthaltsdauer bis zu maximal 6 Monaten. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt derzeit US$ 40,- und berechtigt zur mehrmaligen Ein- und Ausreise:
| Einreise+++ | Gültigkeit+++ | Gebühr |
|---|---|---|
| Mehrmalig | 15 Tage | US$ 25 |
| Mehrmalig | 30 Tage | US$ 40 |
| Mehrmalig | 90 Tage | US$ 100 |

Das Tibet/China-Visum kostet 90,- EUR (Ausstellung innerhalb 24h) und für Bhutan sind 20,- EUR fällig. Bitte beachten Sie unbedingt, dass zur Ausstellung jeglicher Visa jeweils 1 Passbild benötigt wird! Dieses muss bei der Visa-Ausstellung bei Einreise auf dem Flughafen ebenso bereit gehalten werden wie die möglichst passende Visagebühr (in US-Dollar oder Euro) und natürlich der noch mindestens 6 Monate über das geplante Ausreisedatum hinweg gültige Reisepass (Stand der Angaben: Januar 2012, Änderungen jederzeit möglich, die aktuellsten Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de).
Bitte achten Sie während der Reise stets auf Ihren Reisepass, da dessen Verlust größere Probleme mit sich bringen kann. Nach nepalesischem Recht muss jeder Tourist seinen Reisepass ständig mit sich führen. Um etwaige Unannehmlichkeiten beim Verlust des Passes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, mehrere Fotokopien anzufertigen und diese immer getrennt vom Originaldokument mitzuführen.

Wichtige Adressen:
Nepalesische Botschaft in Deutschland
Guerickestrasse 27(2nd Floor)
10587 Berlin-Charlottenburg
Tel. +49 (030) 34 35 99 -20,-21,-22
Fax +49 (030) 34 35 99 -06
Email: berlin@nepalembassy.de
www.nepalembassy.de
Deutsche Botschaft in Nepal
Gyaneshwar Marga 690
P.O.Box 226
Kathmandu, Nepal
Tel. (+977-1) 441 27 86
Fax (+977-1) 441 68 99
Mo bis Fr 09.00- 12.00 Uhr (Ortszeit) oder nach Vereinbarung

Zeitverschiebung
Nepal ist der Mitteleuropäischen Zeit um 4 Stunden 45 Minuten voraus, während der Mitteleuropäischen Sommerzeit 3 Stunden 45 Minuten.
Zollbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw. gelten die allgemein üblichen Bedingungen, d.h. ein gewisser Eigenbedarf kann zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden. Auch Ausrüstungsgegenstände und Proviant sind zollfrei, wobei aber keine Ausrüstungsteile im Lande verkauft werden dürfen.
Generell verboten ist die Ein- und Ausfuhr von Rauschgift aller Art. Verboten ist darüber hinaus auch die Ausfuhr von Gegenständen, die älter als 100 Jahre sind. Die äußerste Strenge der Gesetze sollte die Beachtung dieser Vorschriften, besonders auch im Hinblick auf historische Souvenirs, jedem ans Herz legen!
Panorama-Flug mit Blick zum Mount Everest
Sehen Sie den Mount Everest aus der Luft bei einem spektakulären „Mountain Flight“ mit Buddha Air. In einer knappen Stunde Flugzeit bringt Sie die zweimotorige Beechcraft, in der jeder Passagier natürlich einen Fensterplatz hat, von Kathmandu aus vorbei an den unzähligen Eisriesen bis hin zum Mount Everest, der alle anderen überragt


